Sie
können auch schon während der Herstellergarantie die Werkstatt
Ihres Vertrauens wählen
Seit dem 1.10.2003 regelt
die GVO (Gruppenfreistellungsverordung) europaweit, dass diesen
Mehrmarken-Werkstätten alle Daten zur Wartung und Reparatur-
selbst für die neueste Fahrzeuggeneration zur Verfügung
stehen. D.h. die Mehrmarken-Werkstätten erhalten von dem Autohertseller
die gleichen Informationen wie die eigenen Autohäuser. sowie
Ausbildungsangebote und Testgeräte, um auch Neufahrzeuge warten
und reparieren zu können.
Damit haben Sie als Autofahrer nun die freie Wahl, ob Sie eine ortsnahe
Mehrmarken-Werkstatt oder eine weit entfernte Einmarken- Werkstatt
für Ihr Fahrzeug aufsuchen wollen. Selbst die Thematik "Herstellergarantie"
wurde geregelt: Nach einer Jahresinspektion an einem neuen Pkw geht
die Garantie nicht verloren, wenn nach Herstellervorgaben gearbeitet
wurde. Für die Mehrmarken-Werkstätten ist es selbstverständlich,
dass Original-Ersatzteile verbaut werden, eine europaweit lebenslange
Mobilitätsgarantie gewährt und ein Bring-/Holservice bzw.
ein Leihwagen während der Reparatur angeboten wird.
Weiteres zu
diesem Thema unter www.misteratz.de
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